Die AG

RASMcorporate formLeave a Comment

Unfall am SChreibtisch

– nicht nur für Giganten und großes Kapital geeignet.

Vielen ist sie als die allein zu Großkonzernen und Banken passende Gesellschaftsform bekannt – doch ganz zu unrecht. Mit ihrer mehrschichtigen Organisation, die es erlaubt, Beratungskompetenz in ein Unternehmen einzubinden und damit Generationswechsel fließend zu vollziehen, ist sie für den Mittelstand bestens geeignet.

Mit der Stückelung in Aktien, die ohne großen Aufwand verkauft werden können, lassen sich auch Investoren schneller und unkomplizierter als bei der KG oder vor allem der auf Inhaberseite starren GmbH einbinden.

Hinzu kommt, dass der vermutete finanzielle Mehraufwand für die Einlage, das Grundkapital, tatsächlich nicht zutrifft. Zwar weist auch die sogenannte Klein-AG, die nach dem Muster der Schweiz schon seit längerem in Deutschland in Form von formalen Erleichterungen ermöglicht wurde, immer noch das doppelte Nominalkapital der GmbH auf; Für ihre Gründung reicht aber bei einer Mehrpersonengründung im Gegensatz zur GmbH eine Bareinlage von 25% des
Nominalkaitals von 50.000 €. Also müssen genau wie bei der GmbH nur 12.500,- Euro bei der Gründung auf den Tisch gelegt werden.

In ihrer Organisation erweist sich die AG sehr ausgewogen und stabil. Vor allem bei Streitigkeiten im Management kann das nach der Aktionärsversammlung zweitmächtigste Gremium, der Aufsichtsrat, vermittelnd eingreifen und den Vorstand im Bedarfsfall ohne Verzögerungen sogar endgültig entlassen.

Dagegen handelt der Aufsichtsrat niemals nach außen, sondern allein der Vorstand. Vergleichbar ist die AG daher mit dem Bild einer Familie, das sie bei mittelständischen Unternehmen auch oft darstellt: Die erfahrenen Familienoberhäupter, die sich aus dem aktiven Geschäft in den Aufsichtsrat zurückgezogen haben, beraten und kontrollieren. Dabei büßen sie nichts von ihrer Machtposition ein.Der Vorstand besteht dagegen aus den Machern, die nicht unbedingt an der Gesellschaft beteiligt sein müssen. Sind im 3- / 5- / 7-köpfigen Aufsichtsrat auch erfahrene Berater vertreten, hat der Vorstand stets einen besseren Zugang zu wichtiger Fachkompetenz, als der Geschäftsführer zu den meist nur durch Verträge angebundenen, externen Experten.
– und nicht nur zu diesen: Auch die Vertreter der Mitarbeiter als Kern des Unternehmens sitzen mit am Tisch und tragen Verantwortung.Dagegen können die Aktionäre (Investoren) nicht direkt eingreifen, sondern nur indirekt über den von ihnen gewählten Aufsichtsrat.

Diese nach repäsentativ-demokratischen Prinzipien geordnete Struktur entspricht in ihrer Effektivität den modernsten Organisationsprinzipien. – Ganz zu schweigen vom Renomée dieser Gesellschaftsform. Von keiner AG verlangt ein Zulieferer einen Bonitätsnachweis.

Dieses Rezept ist es, das unsere Konzerne wie Siemens oder Krupp erfolgreich machte. Denn sie alle haben viel kleiner angefangen – aber mit der damals wie heute für fast alle Unternehmen besten Gesellschaftsform.

………………………………………………………………………….

 

Quelle: Dt. Anwaltverein
                                                                          

Leave a Reply

Your email address will not be published.