Das dritte Beispiel von Situationen im Unternehmen und der unterschiedlichen Wirkung von Lösungsversuchen:
Das „schuldenfreie“ Privathaus – Finanzierungsstrategie
Der Unternehmer will sein Privathaus „schuldenfrei“ halten. Es wird ein günstiger staatlicher Förderkredit in Anspruch genommen, der niedrigere Zinsen als der übliche Bankkredit aufweist. Doch die auf zwei Jahre gefertigte Planung berücksichtigt die hohen Tilgungsraten nicht. Das Unternehmen muss Insolvenz anmelden. Der Unternehmer verlor im Insolvenzverfahren sein „schuldenfreies“ Privathaus, weil er Einzelunternehmer war und mit seinem gesamten Privatvermögen haftete.
Leider „vertrauen“ immer noch Unternehmen ihrer Hausbank blind, und lassen weder das angebotene Finanzierungskonzept noch die Kreditverträge fachkundig vor einer Unterschrift prüfen. Sie müssen aber immer berücksichtigen, dass für die Bankangestellten gemäß ihrem Arbeitsvertrag immer zwingend das Interesse ihrer Bank an erster Stelle steht. Erst dann kommen Sie.
Theoretisch, und im manchen Fällen auch praktisch verfolgten Banken aus ganz eigenen Interessen überhaupt nicht das Wohl ihrer Kunden. In der Öffentlichkeit bekannt wurde insbesondere der Fall Deutsche Bank – Kirch Konzern. In diesem Fall handelte der Bankvorstand nach Einschätzung der Gerichte illegal und die Bank musste Schadensersatz an die geschädigten Gesellschafter bezahlen.
Ein unfaires aber nicht immer illegales Vorgehen kann also dazu führen, dass Unternehmen sogar zerstört oder zerschlagen werden.
Das können sie mit wenig Aufwand über die richtige strategische Beratung verhindern. Denn die meisten Unfälle in Unternehmen passieren immer noch am Schreibtisch!
Bei einer (privaten) Immobilienfinanzierung wäre der gleiche Zinssatz wie beim Förderkredit angefallen, aber die Tilgung wäre ohne relevante Belastung auf 20-30 Jahre gestreckt worden (1% anfängliche Tilgung – Annuitätenkredit). Die Berater haben übersehen, dass das Privathaus zum einen eine günstige Finanzierungsmöglichkeit bietet und zum anderen im Insolvenzfall bei einem Einzelunternehmen nicht vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist.