Falsche Unterbilanz mit existenziellen Folgen
Zur Verbesserung der Produktion haben Mitarbeiter des Unternehmens selbst aufwendig Anlagen entwickelt, deren Teile zugekauft und auf Kredit finanziert wurden. Zudem waren einige Prototypen bereits marktfähig produziert. Der Steuerberater hat davon keine Kenntnis und setzt den Wert dieser Anlagen nicht in der Bilanz an. Die Bank geht von einer Unterdeckung in der Bilanz aus.
Die Ausgaben für die Einzelteile werden nicht, oder wegen des fehlenden Zusammenhangs zu gering bewertet. Das Unternehmen meldet wegen Überschuldung Insolvenz an. Erst nach strategischer Prüfung der Kanzlei und Korrektur der Bilanz man zu dem Ergebnis gelangt, dass gar keine Überschuldung vorliegt und die Gesellschaft sanierbar ist. Anlagen waren je nach Eigenschaften als marktfähige Prototypen oder halbfertige Produkte bilanzierbar. Fertigungsanlagen hatten einen erheblichen Wert. Sie wären auch für Konkurrenzunternehmen nutzbar und waren daher bewertbar.
Dies ist keinesfalls ein „Frisieren“ der Bilanz oder gar Bilanzfälschung. Vielmehr war die frühere, nur oberflächlich ohne hinreichenden Einblick in die Unternehmensdaten „von außen“ erstellte Bilanz fehlerhaft.
Wer informiert den Steuerberater?
Controlling ist in allen mittelständischen Unternehmen unverzichtbar
Strategische Berater haben neben den relevanten Rechtsfragen auch stets die relevanten Wirtschaftsdaten im Blick. Bei der vorteilhaften Organisation der Aktiengesellschaften sollte eine strategische Beraterin / ein strategischer Berater auch dem Aufsichtsrat angehören. Im übrigen sind strategische Berater selbst im Bereich des Controlling tätig oder haben zu den eingesetzten Stellen unmittelbaren Kontakt. Ohne Controlling ist keine effektive strategische Beratung denkbar, weil nur darüber fortlaufend Verbesserungsmöglichkeiten und Fehlerursachen ermittelt und Abhilfemaßnahmen mit der Unternehmensführung erarbeitet werden können.